Bau- und Architektenrecht
Rund um die Baustelle
Im Bereich des privaten Baurechts vertreten wir die Interessen aller am Bau beteiligten Parteien. Bauherren erfahren durch uns ebenso kompetente Beratung wie Bauunternehmer, Subunternehmer, Bauträger, Werkunternehmer von Einzelgewerken, Architekten und Makler.
Im Interesse unserer Mandanten und aus der Erfahrung langwieriger Bauprozesse legen wir großen Wert auf Streitvermeidung durch vorausschauende Beratung und außergerichtliche Streitbeilegung. Falls erforderlich werden wir für Sie selbstverständlich auch gerichtlich tätig.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Abnahme, der Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen. Die direkte Zusammenarbeit mit vertrauensvollen Bauingenieuren und Sachverständigen ermöglicht den schnellen Aufschluss über Baumängel, Ursachen und Schadenshöhe.
Profitieren Sie bei der Fallbearbeitung von unserer langjährigen Erfahrung und spezialisierten Fachkunde. In diesem Rechtsgebiet beraten Sie insbesondere Rechtsanwalt Dr. Jürgen Koenen oder Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek.