RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
Pia Eckertz-Tybussek
Pia Eckertz-Tybussek bearbeitet und berät seit mehr als 30 Jahren Mandanten im Bereich des Familien- und Erbrechts. Lange Jahre war sie Mitglied in den Ausschüssen für Familienrecht und für Erbrecht im Kölner Anwaltverein e. V. , darüber hinaus ist sie Mitglied in den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltverein e. V. . Regelmäßige Fortbildung sowie die Zusammenarbeit mit Spezialisten auf diesen Rechtsgebieten ermöglichen ihr die optimale Betreuung des Mandanten, welcher in den Lebensbereichen Ehe, Familie, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Nachlassplanung sowie Erbauseinandersetzungen professionellen Rat und begleitende Unterstützung sucht. Rechtskenntnisse in beiden Rechtsgebieten erlauben Frau Pia Eckertz-Tybussek, insbesondere in der vorsorgenden rechtlichen Lebensplanung, die übergreifende Beratung und die Abstimmung zu treffender Regelungen aufeinander.